RS OGH 2018/2/26 1R163/17y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2018
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Norm

AEUV Art107
AEUV Art108
ABGB §879 Abs1
ABGB §879 a.I.b. (in der Übersicht zu §879)

Rechtssatz

Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Gebietskörperschaft, die eine rechtswidrige Beihilfe zugesagt hat, sich selbst gegenüber dem Beihilfeempfänger auf die Unionsrechtswidrigkeit berufen und die Auszahlung der Beihilfe verweigern kann.

Beis: mit Darstellung der Rsp des OGH und des EuGH

Entscheidungstexte

Schlagworte

Beihilfeverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000906

Im RIS seit

12.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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