Norm
AEUV Art107Rechtssatz
Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Gebietskörperschaft, die eine rechtswidrige Beihilfe zugesagt hat, sich selbst gegenüber dem Beihilfeempfänger auf die Unionsrechtswidrigkeit berufen und die Auszahlung der Beihilfe verweigern kann.
Beis: mit Darstellung der Rsp des OGH und des EuGH
Entscheidungstexte
Schlagworte
BeihilfeverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000906Im RIS seit
12.06.2018Zuletzt aktualisiert am
12.06.2018