RS OGH 2018/3/13 5Ob202/17t

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Veröffentlicht am 13.03.2018
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Norm

ABGB §835
ABGB §1118

Rechtssatz

Die Genehmigung des Außerstreitrichters nach § 835 ABGB für die mit der Räumungsklage verbundene Aufhebungserklärung nach § 1118 ABGB ist auch nach Klageeinbringung gegen den Miteigentümer zulässig. Die (zunächst) fehlende Genehmigung macht die Klageführung nicht von vornherein aussichtslos, weil die Auflösungserklärung durch Aufrechterhalten des Räumungsbegehrens (schlüssig) wiederholt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132003

Im RIS seit

25.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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