Norm
ABGB §1405Rechtssatz
Die Einräumung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers im Haftpflichtversicherungsvertrag beruht auf einem vertraglichen Schuldbeitritt, durch den die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger durch Hinzutreten eines weiteren leistungsfähigen Schuldners verstärkt werden sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131970Im RIS seit
30.04.2018Zuletzt aktualisiert am
30.04.2018