RS Lvwg 2018/1/4 LVwG-S-3290/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.01.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.01.2018

Norm

StVO 1960 §19 Abs7

Rechtssatz

Ein Verstoß des Wartepflichtigen gegen § 19 Abs. 7 StVO liegt noch nicht vor, wenn der Vorrangberechtigte durch das in die Vorrangstraße einfahrende Fahrzeug während der ganzen Phase des Einbiegens lediglich zu einer durch bloßes Wegnehmen von Gas zu erreichenden Mäßigung seiner Geschwindigkeit verhalten wird (vgl. OGH, Zl. 8 Ob 295/81).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Vorrang;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.3290.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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