Norm
ABGB§870 DIRechtssatz
Auch den Bedrohten trifft die Behauptungs- und Beweispflicht für die Anfechtbarkeit des Vergleichs. Auch ihm steht das Recht zu, in Analogie zu § 872 ABGB statt der Auflösung des Vertrags eine Anpassung zu begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131931Im RIS seit
03.04.2018Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021