RS OGH 2017/11/29 8Ob106/17x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2017
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Norm

ABGB§870 DI
ABGB §872

Rechtssatz

Auch den Bedrohten trifft die Behauptungs- und Beweispflicht für die Anfechtbarkeit des Vergleichs. Auch ihm steht das Recht zu, in Analogie zu § 872 ABGB statt der Auflösung des Vertrags eine Anpassung zu begehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131931

Im RIS seit

03.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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