RS OGH 2017/8/29 6Ob127/17w

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Veröffentlicht am 29.08.2017
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Norm

ABGB §1216b Abs1

Rechtssatz

Die Gesellschafter der GesbR werden mit Auflösung der Gesellschaft und Eintritt in die Liquidation automatisch Liquidatoren, ohne dass es einer besonderen Annahmeerklärung bedarf, wobei sie einander zur Übernahme des Liquidatorenamtes und zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Aufgaben auch verpflichtet sind.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 127/17w
    Entscheidungstext OGH 29.08.2017 6 Ob 127/17w
    Veröff: SZ 2017/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131902

Im RIS seit

12.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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