RS OGH 2017/10/11 13Os55/17p

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Veröffentlicht am 11.10.2017
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Norm

StGB §153 Abs2

Rechtssatz

Lässt eine Handlungsanweisung des Machtgebers keinen Handlungsspielraum, ist in aller Regel jeder Verstoß gegen sie als unvertretbar iSd § 153 Abs 2 StGB zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131817

Im RIS seit

12.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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