Norm
StGB §153 Abs2Rechtssatz
Lässt eine Handlungsanweisung des Machtgebers keinen Handlungsspielraum, ist in aller Regel jeder Verstoß gegen sie als unvertretbar iSd § 153 Abs 2 StGB zu werten.Lässt eine Handlungsanweisung des Machtgebers keinen Handlungsspielraum, ist in aller Regel jeder Verstoß gegen sie als unvertretbar iSd Paragraph 153, Absatz 2, StGB zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131817Im RIS seit
12.03.2018Zuletzt aktualisiert am
12.03.2018