Norm
KSchG §6 Abs2 Z1Rechtssatz
Ein Rücktrittsrecht des Unternehmers wegen Vertragsverletzung seines Lieferanten („Selbstbelieferungsvorbehalt“) verstößt jedenfalls dann mangels sachlicher Rechtfertigung gegen § 6 Abs 2 Z 1 KSchG, wenn der Unternehmer auch bei bloß kurzfristigen Lieferverzögerungen seines Lieferanten vom Vertrag zurücktreten kann.Ein Rücktrittsrecht des Unternehmers wegen Vertragsverletzung seines Lieferanten („Selbstbelieferungsvorbehalt“) verstößt jedenfalls dann mangels sachlicher Rechtfertigung gegen Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer eins, KSchG, wenn der Unternehmer auch bei bloß kurzfristigen Lieferverzögerungen seines Lieferanten vom Vertrag zurücktreten kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131890Im RIS seit
12.03.2018Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021