Norm
OGHG §8 Abs1Rechtssatz
Rechtsfragen nach § 8 Abs 1 OGHG sind solche, deren Lösung von großer Bedeutung für die Rechtsordnung ist, die also etwa für weite Teile der Bevölkerung von unmittelbarer rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131868Im RIS seit
27.02.2018Zuletzt aktualisiert am
19.07.2021