RS OGH 2017/11/21 4Ob197/17z, 6Ob127/20z, 6Ob134/20d

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Veröffentlicht am 21.11.2017
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Norm

OGHG §8 Abs1

Rechtssatz

Rechtsfragen nach § 8 Abs 1 OGHG sind solche, deren Lösung von großer Bedeutung für die Rechtsordnung ist, die also etwa für weite Teile der Bevölkerung von unmittelbarer rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131868

Im RIS seit

27.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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