RS OGH 2018/2/8 6Rs9/18t

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Veröffentlicht am 08.02.2018
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Norm

ZPO §54 Abs1

Rechtssatz

Eine Verzeichnung der Kosten gleichzeitig mit dem Antrag auf Kostenzuspruch und der Klagsrücknahme ist rechtzeitig im Sinn des § 54 Abs 1 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2018:RG0000150

Im RIS seit

13.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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