RS OGH 2017/11/29 7Ob176/17h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2017
beobachten
merken

Norm

VersVG §12 Abs1

Rechtssatz

Die Kenntnisnahme des Anspruchs durch den Dritten kann schon dann als erfolgt gelten, wenn der Dritte die für eine erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung hätte bringen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131841

Im RIS seit

30.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten