Norm
VersVG §12 Abs1Rechtssatz
Die Kenntnisnahme des Anspruchs durch den Dritten kann schon dann als erfolgt gelten, wenn der Dritte die für eine erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung hätte bringen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131841Im RIS seit
30.01.2018Zuletzt aktualisiert am
30.01.2018