RS OGH 2017/9/27 9Ob62/16g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2017
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Norm

ABGB §4122
BWG §38
ABGb §1392 D

Rechtssatz

Gesetzliche Zessionsverbote verhindern nach Maßgabe des Verbotszwecks von vornherein den Übergang der Forderungen und damit die Wirkung einer Einlösung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131825

Im RIS seit

23.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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