RS OGH 2017/9/27 9Ob62/16g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2017
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Norm

BWG §38
ABGB §1392 D
ABGB §1392 H

Rechtssatz

Verstößt der Abschluss eines Abtretungsvertrags gegen das Bankgeheimnis (§ 38 BWG), kann sich auch der Zessionar gegenüber dem Zedenten auf die Unwirksamkeit der Abtretung berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131821

Im RIS seit

23.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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