Norm
StPO §112 Abs1Rechtssatz
Andere als die von der Sicherstellung betroffene Personen sind zu einem Widerspruch im Sinn des § 112 StPO nicht legitimiert. Von der Sicherstellung betroffen ist jene Person, welche die sichergestellten schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträger in ihrer Verfügungsmacht hatAndere als die von der Sicherstellung betroffene Personen sind zu einem Widerspruch im Sinn des Paragraph 112, StPO nicht legitimiert. Von der Sicherstellung betroffen ist jene Person, welche die sichergestellten schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträger in ihrer Verfügungsmacht hat
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131838Im RIS seit
23.01.2018Zuletzt aktualisiert am
23.01.2018