RS OGH 2017/11/20 5Ob198/17d

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Veröffentlicht am 20.11.2017
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Norm

MRG §27

Rechtssatz

Der Vormieter darf Erhaltungsarbeiten, die er über einen ihm vorgeschriebenen, erhöhten Mietzins nach §§ 18 ff MRG mitfinanzierte, nicht auf den Nachmieter überwälzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131811

Im RIS seit

22.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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