Norm
GmbHG §83 Abs1Rechtssatz
Die Abtretung von Ansprüchen, die der Gesellschaft aus einer verbotenen Einlagenrückgewähr zustehen, an einen Gesellschafter ist nur zulässig, wenn dafür eine werthaltige Gegenleistung erbracht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131779Im RIS seit
18.01.2018Zuletzt aktualisiert am
18.01.2018