RS OGH 2017/8/29 6Ob114/17h

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Veröffentlicht am 29.08.2017
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Norm

GmbHG §83 Abs1

Rechtssatz

Die Abtretung von Ansprüchen, die der Gesellschaft aus einer verbotenen Einlagenrückgewähr zustehen, an einen Gesellschafter ist nur zulässig, wenn dafür eine werthaltige Gegenleistung erbracht wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 114/17h
    Entscheidungstext OGH 29.08.2017 6 Ob 114/17h
    Beisatz: Hier: Die Gesellschaft trat einen gegen einen Gesellschafter bestehenden Anspruch aus einer verbotenen Einlagenrückgewähr an einen anderen Gesellschafter ab, damit dieser ihn in einem Prozess gegen den ersten Gesellschafter zur Aufrechnung einsetzen konnte. Diese Abtretung fällt unter die mit dem Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verbundene Nichtigkeitssanktion. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131779

Im RIS seit

18.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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