RS OGH 2017/12/12 17Os18/17a, 14Os63/18y, 14Os83/21v, 12Os117/21d

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Veröffentlicht am 12.12.2017
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Norm

StPO §362
StPO §363a

Rechtssatz

Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine außerordentliche Wiederaufnahme aus Anlass eines Antrags auf Erneuerung des Strafverfahrens. Eine Gesetzeslücke als Voraussetzung analoger Anwendung des § 362 Abs 1 StPO ist für diese Konstellation nicht auszumachen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131764

Im RIS seit

12.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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