RS OGH 2017/9/21 7Ob136/17a

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Veröffentlicht am 21.09.2017
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Norm

UbG §34a

Rechtssatz

Die Prüfungsbefugnis des Gerichts nach § 34a UbG umfasst nicht nur die Zulässigkeit des Rechtseingriffs als solchen, sondern auch die Umstände, unter denen dieser stattfindet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131751

Im RIS seit

04.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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