Norm
ABGB §275Rechtssatz
Der durch die Einholung einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedingten Verfahrensverzögerung würde das Gebot der besonders dringlichen Behandlung von derartigen Sicherungsanträgen geradezu widersprechen. Anträge nach § 382e EO bedürfen daher nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.Der durch die Einholung einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedingten Verfahrensverzögerung würde das Gebot der besonders dringlichen Behandlung von derartigen Sicherungsanträgen geradezu widersprechen. Anträge nach Paragraph 382 e, EO bedürfen daher nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131748Im RIS seit
04.01.2018Zuletzt aktualisiert am
04.01.2018