RS OGH 2017/9/26 5Ob6/17v, 5Ob83/18v

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Veröffentlicht am 26.09.2017
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Norm

HeizKG §11 Abs3

Rechtssatz

Jedenfalls kann keine Hochrechnung für einen während des gesamten Abrechnungszeitraums demontiert gewesenen Heizkörper angestellt werden, wenn die anderen vorhandenen Heizkörper keinen Verbrauch aufgewiesen haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131738

Im RIS seit

15.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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