RS OGH 2017/9/26 5Ob159/17v

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Veröffentlicht am 26.09.2017
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Norm

LPG §1 Abs2

Rechtssatz

Liegt der Hauptzweck eines gepachteten Betriebs „Pferdehof“ (Wirtschaftsgebäude mit als Koppel verwendeten Wiesen) in der Obsorge für eingestellte Pferde (Verpflegung, Verwahrung, Versorgung) und dienen die mitverpachteten Wiesen nicht der Futtermittelgewinnung, sondern als Weideflächen für diese Tiere, sind darauf die Bestimmungen des LPG nicht anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131736

Im RIS seit

15.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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