RS OGH 2017/10/24 4Ob121/17y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2017
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Norm

ECG §19
EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3
UrhG §81 Abs1a

Rechtssatz

Im Verfahren über einen Antrag auf Erlassung einer Sperrverfügung gegen einen Access?Provider ist das nach Art 17 Abs 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) als geistiges Eigentum geschützte Urheberrecht der Rechteinhaber sowie deren Recht auf wirksame Rechtsdurchsetzung (Art 47 GRC) dem Grundrecht der Internetnutzer und Webseitenbetreiber sowie der Access-Provider auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit gemäß Art 11 GRC und auf unternehmerische Freiheit gemäß Art 16 GRC gegeneinander abzuwägen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131730

Im RIS seit

11.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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