RS OGH 2017/10/24 4Ob121/17y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2017
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Norm

ECG §19
EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3
UrhG §81 Abs1a
  1. ECG § 19 gültig von 01.01.2002 bis 16.02.2024 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 182/2023

Rechtssatz

Im Sicherungsverfahren ist eine Sperrverfügung gegen einen Access-Provider zulässig, wenn der Anscheinsbeweis gelungen ist, dass die betreffende Seite zur massenweisen Vermittlung illegaler Musikvervielfältigungen mittels indizierter BitTorrent-Dateien beiträgt und die Plattformen deshalb als strukturell rechtsverletzend zu beurteilen ist .

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131732

Im RIS seit

11.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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