RS OGH 2017/10/24 4Ob121/17y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2017
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Norm

ECG §19
EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3
UrhG §81 Abs1a

Rechtssatz

Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht auch gegen Vermittler, die einen Beitrag zu einer Rechtsverletzung im Internet leisten. Dazu zählen insbesondere auch Access?Provider. Das Haftungsprivileg nach ECG steht einer Sperranordnung nicht entgegen, wenn der in Anspruch genommene Vermittler in einem vorprozessualen Aufforderungsschreiben über die Sachlage und deren Rechtswidrigkeit informiert worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131728

Im RIS seit

11.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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