TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/27 L515 2159307-1

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Veröffentlicht am 27.10.2017
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Entscheidungsdatum

27.10.2017

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55
VwGVG §28 Abs1
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

L515 2159307-1/5E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. am XXXX (Identität steht nicht fest), StA: Armenien, vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.05.2017, Zl. XXXX , zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. am römisch 40 (Identität steht nicht fest), StA: Armenien, vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.05.2017, Zl. römisch 40 , zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG, Bundesgesetz überA) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG, Bundesgesetz über

das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), BGBl I 33/2013 idgF, §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, §§ 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG, BGBl I Nr. 87/2012 idgF sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 und § 55 FPG 2005, BGBl 100/2005 idgF als unbegründet abgewiesen.das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, 33 aus 2013, idgF, Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins,, Paragraphen 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 idgF in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, idgF sowie Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9,, Paragraph 46 und Paragraph 55, FPG 2005, Bundesgesetzblatt 100 aus 2005, idgF als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrenshergangrömisch eins. Verfahrenshergang

I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge "bP" bzw. Beschwerdeführer "BF") ist ein männlicher Staatsangehöriger der Republik Armenien. Die bP stellte erstmals im März 2007 in England einen Asylantrag und kehrte nach negativem Ausgang des Asylverfahrens nach ca. 6 – 8 Monaten wieder nach Armenien zurück. Im März 2012 reiste der BF mit seiner Ehefrau, seinem Halbbruder und dessen Familie in die Ukraine. Im Mai 2015 reiste der BF gemeinsam mit seinem Halbbruder schlepperunterstützt nach Österreich und stellte hier am 04.05.2015 in der XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge "bP" bzw. Beschwerdeführer "BF") ist ein männlicher Staatsangehöriger der Republik Armenien. Die bP stellte erstmals im März 2007 in England einen Asylantrag und kehrte nach negativem Ausgang des Asylverfahrens nach ca. 6 – 8 Monaten wieder nach Armenien zurück. Im März 2012 reiste der BF mit seiner Ehefrau, seinem Halbbruder und dessen Familie in die Ukraine. Im Mai 2015 reiste der BF gemeinsam mit seinem Halbbruder schlepperunterstützt nach Österreich und stellte hier am 04.05.2015 in der römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz.

I.1.1. Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP vor, dass sie im Jahr 2007 politische Gründe gehabt habe, die Heimat zu verlassen. Sie sei damals mit der Ehefrau nach London gegangen, nach negativem Asylverfahren von dort aber nach ca. 6 – 8 Monaten selbständig wieder nach Armenien zurückgekehrt.römisch eins.1.1. Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP vor, dass sie im Jahr 2007 politische Gründe gehabt habe, die Heimat zu verlassen. Sie sei damals mit der Ehefrau nach London gegangen, nach negativem Asylverfahren von dort aber nach ca. 6 – 8 Monaten selbständig wieder nach Armenien zurückgekehrt.

Im Jahr 2012 sei der BF erneut gezwungen gewesen aus politischen Gründen die Heimat zu verlassen. Diesmal sei er mit seiner Frau, seinem Halbbruder und dessen Familie in die Ukraine gereist. In der Ukraine sei Krieg ausgebrochen und zudem hätten sie dort einen Konflikt mit den Leuten von XXXX gehabt. Da sie nicht ausreichend Geld gehabt hätten, seien nur er und sein Halbbruder nach Österreich gereist.Im Jahr 2012 sei der BF erneut gezwungen gewesen aus politischen Gründen die Heimat zu verlassen. Diesmal sei er mit seiner Frau, seinem Halbbruder und dessen Familie in die Ukraine gereist. In der Ukraine sei Krieg ausgebrochen und zudem hätten sie dort einen Konflikt mit den Leuten von römisch 40 gehabt. Da sie nicht ausreichend Geld gehabt hätten, seien nur er und sein Halbbruder nach Österreich gereist.

In seine Heimat Armenien könne er aus politischen Gründen nicht zurückkehren, in die Ukraine könne er nicht, weil dort Krieg herrsche.

Außer seinem Halbbruder würden sich in Österreich keinerlei Verwandte befinden.

I.1.2. Vor einem Organwalter der belangten Behörde brachte die bP vor, er werde verfolgt, weil er Zeuge eines Mordversuchs an einem Freund gewesen sei.römisch eins.1.2. Vor einem Organwalter der belangten Behörde brachte die bP vor, er werde verfolgt, weil er Zeuge eines Mordversuchs an einem Freund gewesen sei.

Konkret brachte die bP Folgendes vor:

" F: Geht es Ihnen gut? Sind Sie gesund?

A: Normal, danke für die Frage.

F: Können Sie Beweismittel – insb. auch armenische Personendokumente – in Vorlage bringen?

A: Ich habe meinen Führerschein in XXXX abgeben. Mein Inlandsreisepass war nicht mehr gültig, den habe ich nicht mitgenommen.A: Ich habe meinen Führerschein in römisch 40 abgeben. Mein Inlandsreisepass war nicht mehr gültig, den habe ich nicht mitgenommen.

F: Wo ist Ihr Reisepass?

A: In Armenien.

F: Wo genau, bei wem?

A: Bei meiner Frau.

F: Das heißt Sie sind illegal in das Bundesgebiet, eingereist obwohl Sie einen Reisepass in Armenien haben?

A: Ja, ja. Ich bin hier mit einem falschen Pass eingereist.

F: Wo ist dieser gefälschte Reisepass jetzt?

A: Der Schlepper hat mir den Reisepass nicht mehr zurückgegeben.

F: Warum lassen Sie sich den Originalreisepass nicht von Ihrer Frau nach Österreich schicken?

A: Meine Frau war damals in der Ukraine, vor kurzer Zeit ist sie nach Armenien, wenn das notwendig ist, kann Sie mir den Originalreisepass zuschicken.

Anm.: Sie bekommen 14 Tage um Ihren Reisepass bei der Behörde vorzulegen.Anmerkung, Sie bekommen 14 Tage um Ihren Reisepass bei der Behörde vorzulegen.

F: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

A: Ich bin armenischer Staatsangehöriger. Befragt gebe ich an, dass ich ausschließlich in Armenien verfolgt werde.

F: Wie heißt ihr Vater, wann ist er geboren und wo ist er aufhältig?

A: XXXX , geb. XXXX er ist XXXX verstorben an einem Schlaganfall.A: römisch 40 , geb. römisch 40 er ist römisch 40 verstorben an einem Schlaganfall.

F: Wie heißt Ihre Mutter?

A: XXXX , geb. am XXXX in Jerewan. Sie lebt derzeit im Bezirk XXXX in Jerewan (Armenien).A: römisch 40 , geb. am römisch 40 in Jerewan. Sie lebt derzeit im Bezirk römisch 40 in Jerewan (Armenien).

F: Haben Sie Geschwister, wenn ja wie heißen diese, wann sind sie geboren und wo sind sie aufhältig?

A: Ich habe zwei Halbschwestern und einen Halbbruder väterlicherseits.

Meine Halbschwester heißen:

XXXX , geb. am XXXX , verstorben 2006 an Brustkrebs.römisch 40 , geb. am römisch 40 , verstorben 2006 an Brustkrebs.

XXXX , geb. am XXXX . Aufenthalt: Jerewan. Sie ist verheiratet aber verwitwet, lebt in Jerewan.römisch 40 , geb. am römisch 40 . Aufenthalt: Jerewan. Sie ist verheiratet aber verwitwet, lebt in Jerewan.

Mein Halbbruder heißt:

XXXX , geb. am XXXX , Aufenthalt: Jerewan. Mein Halbbruder lebt mit unserer Mutter XXXX gemeinsam in einer Wohnung (3 Zimmerwohnung, ca. 80m2). Mein Halbbruder arbeitet aber nicht ständig, konkret kann ich es nicht sagen.römisch 40 , geb. am römisch 40 , Aufenthalt: Jerewan. Mein Halbbruder lebt mit unserer Mutter römisch 40 gemeinsam in einer Wohnung (3 Zimmerwohnung, ca. 80m2). Mein Halbbruder arbeitet aber nicht ständig, konkret kann ich es nicht sagen.

F: Sind Sie verheiratet?

A: Ja, meine Ehefrau heißt XXXX , geb. am XXXX , wir haben 1986 geheiratet, ich war XXXX Jahre alt als ich geheiratet habe. Wir haben standesamtlich in Jerewan geheiratet.A: Ja, meine Ehefrau heißt römisch 40 , geb. am römisch 40 , wir haben 1986 geheiratet, ich war römisch 40 Jahre alt als ich geheiratet habe. Wir haben standesamtlich in Jerewan geheiratet.

F: Haben Sie eine Heiratsurkunde?

A: Ja natürlich, diese ist in Jerewan.

Anm.: Ihnen wird eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, eine Kopie der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung vorzulegen.Anmerkung, Ihnen wird eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, eine Kopie der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung vorzulegen.

F: Haben Sie Kinder?

A: Ja, ich habe einen Sohn und eine Tochter.

Mein Sohn heißt XXXX , geb. am XXXX , Aufenthalt: Jerewan, Armenien.Mein Sohn heißt römisch 40 , geb. am römisch 40 , Aufenthalt: Jerewan, Armenien.

Meine Tochter heißt XXXX , geb. am XXXX , Aufenthalt: XXXX , Armenien.Meine Tochter heißt römisch 40 , geb. am römisch 40 , Aufenthalt: römisch 40 , Armenien.

F: Bei wem lebt Ihre Tochter?

A: Sie ist verheiratet und lebt in dem Dorf mit ihrem Ehemann.

F: Haben diese schon Kinder?

A: Ja, sie haben zwei Kinder, der Sohn ist auch schon verheiratet und hat bereits zwei Kinder.

F: Der XXXX lebt mit Ihrer Mutter und dem Halbbruder gemeinsam?F: Der römisch 40 lebt mit Ihrer Mutter und dem Halbbruder gemeinsam?

A: Meine Frau und mein Sohn, der XXXX leben zusammen und der XXXX hat auch geheiratet und hat auch schon zwei Kinder.A: Meine Frau und mein Sohn, der römisch 40 leben zusammen und der römisch 40 hat auch geheiratet und hat auch schon zwei Kinder.

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Ich bin Armenier.

F: Welche Religion haben Sie?

A: Christentum (Apostolische Kirche).

F: Welche Sprache sprechen Sie?

A: Armenisch, Russisch und Englisch. Armenisch und Russisch spreche ich sehr gut und Englisch etwas schlechter.

F: Welche Schul-/Berufsausbildungen haben Sie?

A: Ich habe die Grundschule in Jerewan von 1970 bis 1980 besucht. Danach habe ich eine Lehre als Automechaniker von 1983 bis 1985 in Jerewan gemacht. Danach habe ich eine weitere Lehrausbildung als Koch absolviert im Zeitraum von 1986 bis 1987.

F: Was haben Sie zuletzt in Armenien zuletzt gearbeitet?

A: Ich habe als Chefkoch gearbeitet von 2009 bis 2011 in dem Restaurant " XXXX ", in Jerewan.A: Ich habe als Chefkoch gearbeitet von 2009 bis 2011 in dem Restaurant " römisch 40 ", in Jerewan.

F: Haben Sie nach 2011 gearbeitet?

A: Also in Armenien nicht, aber in der Ukraine, auch als Chefkoch in XXXX , Ukraine.A: Also in Armenien nicht, aber in der Ukraine, auch als Chefkoch in römisch 40 , Ukraine.

F: Sie haben nur ein Jahr Ausbildung als Koch und waren beide Male Chefkoch?

A: Ich habe sehr gute Praxis, ich kann ihnen alles kochen, ich kenne nicht nur die armenische Küche, sondern auch andere.

F: Haben Sie Familie in Österreich?

A: Nein.

F: Haben Sie Bekannte in Österreich oder Geschäftspartner?

A: Also Bekannte schon, ein Mann namens XXXX kenne ich. Er ist auch aus Jerewan, er hat Familie hier und arbeitet hier oder den XXXX , auch ein Freund von mir. Nachgefragt gebe ich an, dass XXXX hier legal arbeitet, was genau, weiß ich nicht. XXXX ist krank, er arbeitet nicht.A: Also Bekannte schon, ein Mann namens römisch 40 kenne ich. Er ist auch aus Jerewan, er hat Familie hier und arbeitet hier oder den römisch 40 , auch ein Freund von mir. Nachgefragt gebe ich an, dass römisch 40 hier legal arbeitet, was genau, weiß ich nicht. römisch 40 ist krank, er arbeitet nicht.

F: Wann haben Sie Armenien verlassen? Wann sind sie in Österreich eingereist und wie ist Ihre Reiseroute gewesen?

A: Erstmals habe ich Armenien 2007 verlassen. Ich stellte am 06.03.2007 in London einen Asylantrag. Mein Asylverfahren wurde negativ abgeschlossen. Ich bin dann wieder 2007 zurück nach Armenien geflogen. Ich war dann bis ca. März 2012 in Armenien. Dann bin ich im Sommer 2012 gemeinsam mit meiner Ehefrau, meinem Halbbruder und seiner Familie in die Ukraine gereist. Unsere beiden Kinder blieben in Jerewan zurück.

Ich habe in der Stadt XXXX , Bezirk XXXX als Koch gearbeitet und habe selbstständig ein Cafe geführt. Wir (Ich und mein Halbbruder, unsere Familien blieben in der Ukraine) haben dann im November 2014 wegen des Ukrainekrieges beschlossen, auch die Ukraine zu verlassen. Mein Halbbruder wurde in der Ukraine geschlagen und wurde er in XXXX operiert wegen der Schlägerei. In XXXX haben wir eine Wohnung gefunden und wir blieben eine Weile dort, bis es ihm nicht besser ging. Wir konnten nicht mehr zurück nach Armenien.Ich habe in der Stadt römisch 40 , Bezirk römisch 40 als Koch gearbeitet und habe selbstständig ein Cafe geführt. Wir (Ich und mein Halbbruder, unsere Familien blieben in der Ukraine) haben dann im November 2014 wegen des Ukrainekrieges beschlossen, auch die Ukraine zu verlassen. Mein Halbbruder wurde in der Ukraine geschlagen und wurde er in römisch 40 operiert wegen der Schlägerei. In römisch 40 haben wir eine Wohnung gefunden und wir blieben eine Weile dort, bis es ihm nicht besser ging. Wir konnten nicht mehr zurück nach Armenien.

Ich organisierte in der Ukraine einen Schlepper. Dieser verlangte 5000 Euro pro Person für die Ausstellung gefälschter Reisepässe und die Organisation der Ausreise aus der Ukraine nach Österreich.

Am 03.05.2015 gegen 07 bis 08 Uhr sind mein Halbbruder und ich dann in einen geschlossen Kastenwagen eingestiegen und haben die Ukraine verlassen. Ich bin am 04.05.2015 nachmittags in Wien illegal eingereist.

F: Wann haben Sie den Asylantrag gestellt?

A: Am selben Tag noch.

F: Wie konnten Sie so viel Geld aufbringen für die Reise?

A: Ich habe in der Ukraine nicht schlecht verdient, das war ein sehr gutes Restaurant. Mein Halbbruder und ich hatten aber nicht die gesamten 10.000 Euro, wir hatten einiges verkauft und haben versucht, so an das Geld zu kommen.

F: Waren Sie seit Ihrer Einreise in Österreich noch einmal in Armenien?

A: Nein.

F: Führen Sie in Österreich ein Familienleben? Leben Sie in Österreich in einer Lebensgemeinschaft?

A: Nein.

F: Gehören Sie in Österreich einem Verein oder einer sonstigen Organisation an?

A: Nein.

F: Wie finanzieren Sie sich den Aufenthalt in Österreich?

A: Momentan lebe ich von der Unterstützung der Caritas (ca. 350 Eur/Monat).

F: Wo waren Sie zuletzt wohnhaft in Armenien?

A: Jerewan, XXXX , Bezirksname: XXXX . Das ist meine Wohnung, ich habe eine Eigentumswohnung mit vier Zimmern in Jerewan. Nachgefragt gebe ich an, dass ich mit meiner Frau und den Kindern dort gelebt habe.A: Jerewan, römisch 40 , Bezirksname: römisch 40 . Das ist meine Wohnung, ich habe eine Eigentumswohnung mit vier Zimmern in Jerewan. Nachgefragt gebe ich an, dass ich mit meiner Frau und den Kindern dort gelebt habe.

F: Lebt Ihre Frau noch in der Wohnung?

A: Nein, diese Wohnung ist jetzt leer. Wir haben Probleme in Jerewan und haben Angst in der Wohnung zu leben.

F: Sind Sie mit Ihrer Ehefrau in einem guten Verhältnis, wo hält Sie sich jetzt auf?

A: Wir haben ein supergutes, sehr gutes Verhältnis, sie ist momentan in Jerewan.

F: Wartet Ihre Frau auf Sie?

A: Ja, natürlich, ich hoffe es doch sehr.

FLUCHTGRUND

F: Warum stellen Sie einen Asylantrag? Nennen Sie Ihre Fluchtgründe.

A: Es ist so, ich war noch nie in Österreich, ich wusste dass es ein gutes Land ist, ein demokratisches Land. Es finden hier viele Konferenzen statt.

Auff.: Nennen Sie bitte Ihre konkreten Fluchtgründe, die Sie dazu veranlasst haben, Armenien zu verlassen?

A: Konkret ist folgendes, man hat versucht, meinen Freund zu töten, er war und ist bis heute ein wichtiger Politiker, namens XXXX . Ich war rein zufällig am Tatort, und ich konnte es sehen und wahrnehmen, wer das alles organisiert hat. Das heißt ich bin ein Zeuge. Diese Leute sind sehr einflussreiche Leute, ich habe Angst vor diesen Leuten.A: Konkret ist folgendes, man hat versucht, meinen Freund zu töten, er war und ist bis heute ein wichtiger Politiker, namens römisch 40 . Ich war rein zufällig am Tatort, und ich konnte es sehen und wahrnehmen, wer das alles organisiert hat. Das heißt ich bin ein Zeuge. Diese Leute sind sehr einflussreiche Leute, ich habe Angst vor diesen Leuten.

F: Wie wurden Sie konkret bedroht?

A: Ich wurde verbal und physisch bedroht, ich wurde telefonisch bedroht. Sie haben mich einmal mitgenommen und zur Polizeistation gebracht.

F: Machen Sie bitte genauere Angaben über Ihre Erlebnisse. Wann wurden Sie bedroht und wie wurden Sie geschlagen?

A: Um den 15. Jänner 2006 haben die Männer auf mich gewartet, sie haben mich sehr stark geschlagen und ich landete im Krankenhaus.

F: Wie lange waren Sie im Krankenhaus, wo sind die Befunde?

A: Eine Woche war ich im Krankenhaus, die Papiere vom Krankenhaus habe ich in England schon vorgelegt und ich kann sie wieder besorgen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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