RS OGH 2017/10/3 14Os76/17h

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Veröffentlicht am 03.10.2017
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Norm

StGB §282a Abs2
  1. StGB § 282a heute
  2. StGB § 282a gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2011

Rechtssatz

Bloße Sympathiebekundungen für eine terroristische Vereinigung erfüllen nicht die Voraussetzungen des Gutheißens zumindest einer konkreten terroristischen Straftat im Sinn des § 278c Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 StGB.Bloße Sympathiebekundungen für eine terroristische Vereinigung erfüllen nicht die Voraussetzungen des Gutheißens zumindest einer konkreten terroristischen Straftat im Sinn des Paragraph 278 c, Absatz eins, Ziffer eins bis 9 oder 10 StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131683

Im RIS seit

09.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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