RS OGH 2017/7/27 4Ob104/17y

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Veröffentlicht am 27.07.2017
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Rechtssatz

Das Feststellungsbegehren einer nach § 851 Abs 2 ABGB erhobenen Klage kann sich auch mit dem Grenzverlauf laut außerstreitigem Grenzfestsetzungsbeschluss decken.Das Feststellungsbegehren einer nach Paragraph 851, Absatz 2, ABGB erhobenen Klage kann sich auch mit dem Grenzverlauf laut außerstreitigem Grenzfestsetzungsbeschluss decken.

Entscheidungstexte

  • RS0131681">4 Ob 104/17y
    Entscheidungstext OGH 27.07.2017 4 Ob 104/17y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131681

Im RIS seit

06.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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