RS OGH 2017/8/24 4Ob143/17h

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Veröffentlicht am 24.08.2017
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Norm

ABGB §879 Abs3

Rechtssatz

Eine gröbliche Benachteiligung durch eine AGB-Klausel liegt nicht vor, wenn diese den Mieter eines Fahrzeugs, der verpflichtet ist, dieses vollgetankt zurückzustellen, zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet auch wenn die dafür verrechneten Kosten den Marktwert deutlich übersteigen und durch die Klausel jene verschwindende Minderheit überproportional belastet wird, die gegen die vertraglichen Pflichten besonders krass verstößt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 143/17h
    Entscheidungstext OGH 24.08.2017 4 Ob 143/17h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131680

Im RIS seit

06.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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