Norm
ABGB §879 Abs3Rechtssatz
Eine gröbliche Benachteiligung durch eine AGB-Klausel liegt nicht vor, wenn diese den Mieter eines Fahrzeugs, der verpflichtet ist, dieses vollgetankt zurückzustellen, zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet auch wenn die dafür verrechneten Kosten den Marktwert deutlich übersteigen und durch die Klausel jene verschwindende Minderheit überproportional belastet wird, die gegen die vertraglichen Pflichten besonders krass verstößt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131680Im RIS seit
06.11.2017Zuletzt aktualisiert am
06.11.2017