RS OGH 2017/8/24 8ObA73/16t

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Veröffentlicht am 24.08.2017
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Norm

AVRAG §5 Abs2

Rechtssatz

Die Abfindung gebührt auch dann, wenn die betriebliche Pensionszusage des Veräußerers vom Erwerber nicht übernommen wird, aber im Betrieb des Erwerbers eine andere betriebliche Pensionszusage besteht.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 73/16t
    Entscheidungstext OGH 24.08.2017 8 ObA 73/16t
    Veröff: SZ 2017/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131678

Im RIS seit

03.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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