RS OGH 2017/9/21 7Ob118/17d

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Veröffentlicht am 21.09.2017
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Norm

ABGB §914 IIIh
ABGB §915
AWB Art1

Rechtssatz

Das sich in einer Wärmepumpenanlage bildende Kondensat, das – der Konstruktion entsprechend – über eine Kondensatwanne und ein Abflussrohr in den Kanal abgeleitet werden soll, wird vom verständigen Versicherungsnehmer als Wasser aus einer angeschlossenen Einrichtung und damit als Leitungswasser im Sinn der Bedingungen angesehen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 118/17d
    Entscheidungstext OGH 21.09.2017 7 Ob 118/17d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131657

Im RIS seit

03.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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