Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Das sich in einer Wärmepumpenanlage bildende Kondensat, das – der Konstruktion entsprechend – über eine Kondensatwanne und ein Abflussrohr in den Kanal abgeleitet werden soll, wird vom verständigen Versicherungsnehmer als Wasser aus einer angeschlossenen Einrichtung und damit als Leitungswasser im Sinn der Bedingungen angesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131657Im RIS seit
03.11.2017Zuletzt aktualisiert am
03.11.2017