Norm
StGB §80Rechtssatz
Das Überlassen von Suchtgift und einer Wohnung zum ungestörten Konsum können als Fall der straflosen Mitwirkung an eigenverantwortlicher Selbstgefährdung nicht dem Vergehen der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB subsumiert werden.Das Überlassen von Suchtgift und einer Wohnung zum ungestörten Konsum können als Fall der straflosen Mitwirkung an eigenverantwortlicher Selbstgefährdung nicht dem Vergehen der fahrlässigen Tötung nach Paragraph 80, StGB subsumiert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129960Im RIS seit
07.04.2015Zuletzt aktualisiert am
03.10.2019