RS OGH 2015/1/20 4Ob164/14t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2015
beobachten
merken

Norm

KMG §1 Abs1
KMG §5

Rechtssatz

Bei Angeboten im Internet kann der Adressatenkreis durch Disclaimer abgegrenzt werden. Ein wirksamer Disclaimer setzt aber voraus, dass er klar und eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 164/14t
    Entscheidungstext OGH 20.01.2015 4 Ob 164/14t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129947

Im RIS seit

26.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten