RS OGH 2014/12/23 1Ob218/14m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.12.2014
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Besetzung der Position eines Landesgeschäftsführers des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) ist dessen eigenem Wirkungsbereich und dem nichthoheitlichen Bereich zuzuordnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129930

Im RIS seit

12.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten