RS OGH 2014/12/18 2Ob1/14g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2014
beobachten
merken

Norm

ASFINAG-ErmächtigungsG §3
ABGB §481
  1. ABGB § 481 heute
  2. ABGB § 481 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die Begründung des Fruchtgenussrechts der ASFINAG bedurfte nach § 3 ASFINAG-ErmächtigungsG eines noch abzuschließenden Titelgeschäfts, nicht aber des sonst erforderlichen Modus der Einverleibung im Grundbuch. Insoweit liegt beim Fruchtgenussrecht der ASFINAG eine vom Regelfall abweichende, gesetzlich angeordnete Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes vor.Die Begründung des Fruchtgenussrechts der ASFINAG bedurfte nach Paragraph 3, ASFINAG-ErmächtigungsG eines noch abzuschließenden Titelgeschäfts, nicht aber des sonst erforderlichen Modus der Einverleibung im Grundbuch. Insoweit liegt beim Fruchtgenussrecht der ASFINAG eine vom Regelfall abweichende, gesetzlich angeordnete Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes vor.

Entscheidungstexte

  • RS0129860">2 Ob 1/14g
    Entscheidungstext OGH 18.12.2014 2 Ob 1/14g
    Veröff: SZ 2014/131

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129860

Im RIS seit

02.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten