RS OGH 2025/6/3 6Ob140/14b; 6Ob243/15a; 6Ob2/25z; 5Ob33/25a

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Veröffentlicht am 19.11.2014
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Rechtssatz

Es ergibt sich bei der Privatstiftung aufgrund des Fehlens von Eigentümern ein Kontrolldefizit. Diesem ist durch rechtsschutzfreundliche Auslegung jener Bestimmungen zu begegnen, die einzelnen Personen die Legitimation zur Stellung von Anträgen an das Gericht einräumen, kann doch nur auf diese Weise das tendenziell bestehende Kontrolldefizit durch eine umfassende Prüfung und Beurteilung durch ein unabhängiges Gericht ausgeglichen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129853

Im RIS seit

24.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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