RS OGH 2014/11/25 10ObS93/14w

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Veröffentlicht am 25.11.2014
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Norm

ASVG §255 Abs1

Rechtssatz

Eine vom Versicherten in das Erwerbsleben eingebrachte Gesundheitsstörung, welche bei der von ihm erlernten und ausgeübten qualifizierten Tätigkeit (hier: als Maurer) kein Berufshindernis dargestellt hat, sondern ihn lediglich außerstande gesetzt hat, einen möglichen – von ihm aber nie ausgeübten – Verweisungsberuf (hier: als Baustofffachmarktberater) zu verrichten, vermag das Vorliegen einer Invalidität im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG nicht auszuschließen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 93/14w
    Entscheidungstext OGH 25.11.2014 10 ObS 93/14w
    Veröff: SZ 2014/116

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129825

Im RIS seit

09.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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