Norm
ASVG §246Rechtssatz
War der Elternteil, nach dem eine Waisenrente begehrt wird, in Österreich nie versichert, fehlt es an der Art 1 lit q VO (EG) 883/2004 erforderlichen Zuständigkeit; das Zusammenrechnungsprinzip des Art 6 VO (EG) 883/2004 führt nicht dazu, dass daraus dennoch eine Zuständigkeit des Aufenthaltsstaats Österreich abgeleitet werden könnte.War der Elternteil, nach dem eine Waisenrente begehrt wird, in Österreich nie versichert, fehlt es an der Artikel eins, Litera q, VO (EG) 883/2004 erforderlichen Zuständigkeit; das Zusammenrechnungsprinzip des Artikel 6, VO (EG) 883/2004 führt nicht dazu, dass daraus dennoch eine Zuständigkeit des Aufenthaltsstaats Österreich abgeleitet werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129824Im RIS seit
09.02.2015Zuletzt aktualisiert am
10.05.2016