Norm
B-VG Art89 Abs2Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 Satz 1 B?VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag in der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Dalaas über die Erlassung eines Fahrverbots auf dem Güterweg „Dalaas-Kaiser“ vom 2. 9. 2010, Zl. 710/GW Kaiser-9/2010 § 3 mit der Wortfolge „Gemäß Spruchpunkt III./1.1.4. des Bescheides Zahl: II/412?340 vom 24. 07.1985 der Agrarbezirksbehörde Bregenz über die Gründung der Güterweggenossenschaft Dalass-Kaiser, ist der Güterweg während der Wintersaison zur Sicherheit der Schiliftbenützer für jegliche Kraftfahrzeuge zu sperren.“ sowie im § 2 die Wortfolge „außerhalb der in § 3 angeführten Zeit“ nach Art 139 B?VG als gesetzwidrig aufzuheben.Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Artikel 89, Absatz 2, Satz 1 B?VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag in der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Dalaas über die Erlassung eines Fahrverbots auf dem Güterweg „Dalaas-Kaiser“ vom 2. 9. 2010, Zl. 710/GW Kaiser-9/2010 Paragraph 3, mit der Wortfolge „Gemäß Spruchpunkt römisch drei./1.1.4. des Bescheides Zahl: II/412?340 vom 24. 07.1985 der Agrarbezirksbehörde Bregenz über die Gründung der Güterweggenossenschaft Dalass-Kaiser, ist der Güterweg während der Wintersaison zur Sicherheit der Schiliftbenützer für jegliche Kraftfahrzeuge zu sperren.“ sowie im Paragraph 2, die Wortfolge „außerhalb der in Paragraph 3, angeführten Zeit“ nach Artikel 139, B?VG als gesetzwidrig aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129842Im RIS seit
12.02.2015Zuletzt aktualisiert am
12.02.2015