RS OGH 2014/12/3 15Os129/14f (15Os130/14b)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.2014
beobachten
merken

Norm

StGB §51 Abs4
StGB §53 Abs2
StGB §54 Abs1

Rechtssatz

Wurden dem bedingt Entlassenen mehrere Weisungen erteilt, so kann bereits die mutwillige Nichtbefolgung einer einzigen Weisung zum Gegenstand einer Entscheidung über den Widerruf gemacht werden, sofern (gerade) ihre Einhaltung förmlich eingemahnt und ihr (dennoch) nicht im gerichtlich festgelegten Umfang entsprochen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129803

Im RIS seit

26.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten