Norm
KBGG §2 Abs1 Z2Rechtssatz
§ 2 Abs 1 Z 2 KBGG fordert, dass die mit dem Kind zu führende Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft auf längere Zeit ausgerichtet ist, nicht aber, dass sie fortwährend am selben Ort oder in einer eigenen Wohnung stattzufinden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129675Im RIS seit
03.11.2014Zuletzt aktualisiert am
12.04.2016