RS OGH 2014/9/17 6Ob35/14m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2014
beobachten
merken

Norm

UGB §229 Abs2 Z3
UGB §229 Abs2 Z5

Rechtssatz

Die schuldrechtliche Vereinbarung freiwilliger Zuzahlungen unter den Gesellschaftern ist außerhalb des Gesellschaftsvertrags zulässig und formfrei wirksam. Es handelt sich um keine Schenkungszusage, weil kein Schenkungszweck besteht, sondern durch diese im Hinblick auf die Gesellschafterstellung versprochene Leistung typischerweise der Geschäftsanteil wertvoller wird. Die Verpflichtung zur Zuschussleistung an die Gesellschaft beruht nicht auf der Mitgliedschaft; sie trifft den Gesellschafter als Einzelperson, nicht in seiner Eigenschaft als Gesellschafter. Die Zuschusspflicht kann nur mit den Mitteln des allgemeinen Schuldrechts, nicht hingegen mit den Figuren des Korporationsrechts durchgesetzt werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 35/14m
    Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 35/14m
    Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der hM in Österreich und Deutschland. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129665

Im RIS seit

27.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten