Norm
EO §3 IIIaRechtssatz
Die Tragweite der Exekutionsbewilligung ist, auch wenn sie in Rechtskraft erwächst, auf die nach § 63 EO in den Exekutionsbewilligungsbeschluss aufzunehmenden Angaben beschränkt. Die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hat aber keinen Einfluss auf den Inhalt des betriebenen Anspruchs, für den allein der Exekutionstitel maßgebend ist (So schon 3 Ob 48/95).Die Tragweite der Exekutionsbewilligung ist, auch wenn sie in Rechtskraft erwächst, auf die nach Paragraph 63, EO in den Exekutionsbewilligungsbeschluss aufzunehmenden Angaben beschränkt. Die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hat aber keinen Einfluss auf den Inhalt des betriebenen Anspruchs, für den allein der Exekutionstitel maßgebend ist (So schon 3 Ob 48/95).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129659Im RIS seit
23.10.2014Zuletzt aktualisiert am
23.10.2014