RS OGH 2014/7/23 8ObA3/14w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.2014
beobachten
merken

Norm

ABGB §1151
ABGB §1158
AngG §19

Rechtssatz

Durch das Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Kettendienstverträge ist nur der Dienstnehmer geschützt. Der durch das Verbot Geschützte muss sich aber nicht auf die daraus resultierende Ungültigkeit berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129580

Im RIS seit

23.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten