RS OGH 2014/6/25 2Ob233/13y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2014
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Norm

ABGB §1023
SpaltG §14

Rechtssatz

Ausführliche Darstellung der Lehre zu den Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Spaltungs- und Verschmelzungsvorgänge auf die einem Rechtsvertreter erteilte Vollmacht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 233/13y
    Entscheidungstext OGH 25.06.2014 2 Ob 233/13y
    Beisatz: Hier: Zuordnung einer Schiabfahrt mit Lift als Betriebsgegenstand samt den damit im Zusammenhang stehenden Haftungen laut Spaltungs- und Übernahmsvertrag zur übernehmenden Gesellschaft. Das damit zusammenhängende Vollmachtsverhältnis ist mangels Anwendbarkeit des § 1023 ABGB nicht als im Zweifel erloschen anzusehen (Übergang auf den neuen Rechtsträger). (T1);
    Veröff: SZ 2014/61

Schlagworte

Gesamtrechtsnachfolge, juristische Person, Auftrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129550

Im RIS seit

17.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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