RS OGH 2014/4/22 7Ob42/14y

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Veröffentlicht am 22.04.2014
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Norm

UbG §4 Abs1

Rechtssatz

Eine Umgehung der Vorschriften zum Schutz der Freiheit von Kranken dadurch, dass man sich auf eine (tatsächlich gar nicht erfolgte) Entlassung beruft und daran sofort eine Unterbringung auf Verlangen anschließt, ist unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 42/14y
    Entscheidungstext OGH 22.04.2014 7 Ob 42/14y

Schlagworte

Umgehung; Scheinentlassung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129460

Im RIS seit

25.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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