RS OGH 2014/4/23 4Ob48/14h

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Veröffentlicht am 23.04.2014
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Norm

ABGB §354
UWG §1 C5d

Rechtssatz

Der Inhaber eines Gastgewerbebetriebs kann einer Privatperson unter Berufung auf das Hausrecht das Betreten seines Lokals untersagen, wenn diese Person das Lokal als „Rauchersheriff“ aufgesucht hat, um die Einhaltung der Nichtraucherschutzvorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn die Person Speisen und Getränke konsumiert hat, um für ihre Kontrollen eine gewisse Zeit im Lokal bleiben zu können.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 48/14h
    Entscheidungstext OGH 23.04.2014 4 Ob 48/14h
    Veröff: SZ 2014/39

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129446

Im RIS seit

21.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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