RS OGH 2014/4/23 15Os123/13x (15Os124/13v)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2014
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Norm

StPO §23 Abs1
StPO §292

Rechtssatz

Erstinstanzliche Gesetzesverletzungen sind vom Obersten Gerichtshof in Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes auch im Fall ihrer bereits zuvor durch das Rechtsmittelgericht erfolgten Sanierung festzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129434

Im RIS seit

08.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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