RS OGH 2014/4/23 15Os123/13x (15Os124/13v)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2014
beobachten
merken

Rechtssatz

Erstinstanzliche Gesetzesverletzungen sind vom Obersten Gerichtshof in Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes auch im Fall ihrer bereits zuvor durch das Rechtsmittelgericht erfolgten Sanierung festzustellen.

Entscheidungstexte

  • RS0129434">15 Os 123/13x
    Entscheidungstext OGH 23.04.2014 15 Os 123/13x

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129434

Im RIS seit

08.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten