RS Vfgh 2014/6/6 U1313/2013

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Veröffentlicht am 06.06.2014
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Norm

EMRK Art8
AsylG 2005 §10

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung der Beschwerdeführerin nach Nigeria infolge verfassungswidriger Interessensabwägung

Rechtssatz

Der AsylGH lässt den Umstand zu Unrecht außer Acht, dass die Beschwerdeführerin seit ihrer Einreise einer legalen Erwerbstätigkeit nachgeht, auf Grund derer ihr die Selbsterhaltungsfähigkeit nicht von vornherein abgesprochen werden kann. Auch ist die Beschwerdeführerin anscheinend bereits über einen Zeitraum von rund zwei Jahren selbsterhaltungsfähig.

Im Übrigen Ablehnung der Beschwerde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2014:U1313.2013

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2014
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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