RS OGH 2024/2/13 7Ob46/14m; 4Ob208/17t; 8Ob98/20z; 10Ob23/23i

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Veröffentlicht am 22.04.2014
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Rechtssatz

Eine Vielzahl von Nachlässigkeiten und Unvorsichtigkeiten, von denen jede für sich die Gefahr eines Schadens erhöht, kann zur Haftung wegen grober Fahrlässigkeit führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129403

Im RIS seit

12.06.2014

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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