Norm
IESG §1 Abs1Rechtssatz
Seit der Rechtslage ab BGBl I 2007/104 haben auch freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG Anspruch auf Insolvenzgeld. Nach der Zweckbestimmung der IESG?Sicherung fallen typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die besonderen Unternehmer(Arbeitgeber)Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft aus diesem besonderen Schutzbereich heraus. In einer Aktiengesellschaft kommt dem Vorstand die Ausübung der Unternehmerfunktion zu. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 1 IESG geschützten Personen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129355Im RIS seit
07.05.2014Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016