RS OGH 2014/3/24 8ObS3/14w, 8ObS1/14a, 8ObS6/14m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.2014
beobachten
merken

Norm

IESG §1 Abs1

Rechtssatz

Seit der Rechtslage ab BGBl I 2007/104 haben auch freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG Anspruch auf Insolvenzgeld. Nach der Zweckbestimmung der IESG?Sicherung fallen typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die besonderen Unternehmer(Arbeitgeber)Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft aus diesem besonderen Schutzbereich heraus. In einer Aktiengesellschaft kommt dem Vorstand die Ausübung der Unternehmerfunktion zu. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 1 IESG geschützten Personen.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 3/14w
    Entscheidungstext OGH 24.03.2014 8 ObS 3/14w
    Veröff: SZ 2014/28
  • 8 ObS 1/14a
    Entscheidungstext OGH 28.04.2014 8 ObS 1/14a
  • 8 ObS 6/14m
    Entscheidungstext OGH 23.01.2015 8 ObS 6/14m
    nur: Nach der Zweckbestimmung der IESG?Sicherung fallen typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die besonderen Unternehmer(Arbeitgeber)Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft aus diesem besonderen Schutzbereich heraus. In einer Aktiengesellschaft kommt dem Vorstand die Ausübung der Unternehmerfunktion zu. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 3 IESG geschützten Personen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129355

Im RIS seit

07.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten